Rechtsgebiete

Bearbeitet werden Mandate auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts (Persönlichkeits- u. Vermögensdelikte) sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Betäubungsmittelstrafrecht (Konsum, Handel, Einfuhr...)
  • Gewaltstraftaten (Körperverletzung, Raub, Tötungsdelikte...)
  • Jugendstrafrecht (Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (z. B. Verkehrsverstöße)
  • Steuerstrafrecht (Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbsteuerhinterziehung...)
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Alkoholfahrten...)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Wettbewerbs- und Korruptionsdelikte...)

Die aufgeführten Bereiche stellen nur einen Ausschnitt des Tätigkeitsfeldes dar. Übernommen werden Mandate aus sämtlichen strafrechtlich relevanten Gebieten.

Die ausschließliche Konzentration auf das Strafrecht wird dabei als selbstverständliche Folge der zunehmenden Komplexität strafrechtlich relevanter Gesetze und Rechtsprechung erachtet. Aufgrund dessen kann eine umfassende und fundierte Strafverteidigung und Tätigkeit als Rechtsanwalt nur unter dieser Voraussetzung gewährleistet werden.

Sollten Sie neben Ihrem strafrechtlichen Problem noch weitere rechtliche Betreuung benötigen, wird Ihnen bei der Suche eines qualifizierten Kollegen im Raum Köln / Düsseldorf / Ruhrgebiet gerne geholfen.