Erstberatung

Vereinbaren Sie unter den angegebenen Telefonnummern zeitnah einen Beratungstermin, sobald Sie ins Visier der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung) geraten sind.

Im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs werden ihnen sowohl der weitere Verlauf des Verfahrens sowie die möglichen persönlichen Folgen bzw. Sanktionen erläutert.

Die Erstberatung ist eine nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebührenpflichtige Dienstleistung. Die Beratungsgebühr entsteht aber nur dann, falls im Anschluss keine Mandatierung für das weitere Verfahren efolgt.